Neue NRW-Regeln öffnen den Rahmen für Live-Casinos

Last Updated on 27. August 2026 by Yvonne Usko

Seit dem 4. August 2026 gilt in Nordrhein-Westfalen eine geänderte Fassung des Online-Casinospiel Gesetzes NRW. Grundlage ist Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Juli 2026, verkündet im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes auf Seite 598. Das Gesetz selbst stammt aus dem Februar 2022. Die Novelle greift an mehreren Stellen ein, unter anderem bei den Konzessionen, bei der Erlaubnis für einzelne Spiele, bei Live-Übertragungen und bei technischen Dienstleistern, für die es bisher keine eigene Regelung gab.

NRW erweitert die Regeln für Online-Casinospiele

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Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 überlässt den Ländern die Entscheidung, ob sie Online-Casinospiele auf ihrem Gebiet zulassen und in welcher Form. Nordrhein-Westfalen hat sich für ein Konzessionsmodell entschieden. Höchstens fünf Konzessionen darf das Land vergeben, jede befristet auf zehn Jahre und jeweils gebunden an eine Internetadresse, die in der Konzession festgelegt wird. Ein Teil der übrigen Länder veranstaltet selbst, andere haben bis heute nichts geregelt. Die Änderung vom August wirkt deshalb ausschließlich in Nordrhein-Westfalen und lässt sich nicht als bundesweite Öffnung lesen.

Wer in Herten oder anderswo im Kreis Recklinghausen wohnt, fällt räumlich in den Geltungsbereich. Künftige Konzessionsinhaber dürfen ausschließlich Personen zum Spiel zulassen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Nordrhein-Westfalen haben, und sie müssen diese Angabe überprüfen. Die Vermittlung solcher Spiele bleibt unzulässig. Ein Konzessionsinhaber muss sein Angebot also selbst betreiben.

Gemeint sind mit Online-Casinospielen dabei nur Bankhalterspiele, also Roulette, Black Jack, Baccara und verwandte Varianten. Virtuelle Automatenspiele gehören ausdrücklich nicht dazu. Erfasst ist auch das Live-Casino, bei dem ein Croupier an einem echten Tisch vor der Kamera arbeitet und die Einsätze über das Internet eingehen.

Rückschlüsse auf einzelne Anbieter lässt die Novelle nicht zu. Die 5Gringos Online-Spielothek etwa arbeitet außerhalb des nordrhein-westfälischen Rahmens, und setzt stattdessen auf Lizenz aus dem Ausland. Diese sind für deutsche Spieler oft attraktiver, weil sie freizügiger sind als die Beschränkungen der deutschen Rechtssprechung, aber gleichzeitig ein Mindestmaß an Spielerschutz garantieren.

Seit August gilt die neue Rechtslage

Geändert wurden unter anderem die Vorschriften zur Konzession, zum räumlichen Geltungsbereich, zur Spielerlaubnis und zu den Ordnungswidrigkeiten. Neu eingefügt wurde ein Paragraf 15a. Der vollständige Text steht im Landesrechtsportal Nordrhein-Westfalen.

Enger gefasst ist die Erlaubnis für das einzelne Spiel, das die Konzessionsbehörde vorher prüfen und freigeben muss. Einzureichen sind Teilnahmebedingungen, Spielregeln und ein Zertifikat einer unabhängigen Prüforganisation. Versagt wird die Erlaubnis unter anderem dann, wenn sich Darstellung, Musik oder Töne an Minderjährige richten.

Live-Tische erhalten einen erweiterten Rahmen

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Drei Formen kennt das Gesetz: virtuelle Nachbildungen von Bankhalterspielen, Live-Übertragungen aus einer konzessionierten Spielbank in Nordrhein-Westfalen und Live-Übertragungen aus anderen Räumen im Land.

Die dritte Variante stand bereits in der Fassung von 2022. Neu ist, wer diese Räume stellen darf. Bisher musste ein Konzessionsinhaber den Standort selbst betreiben, und jeder Standort durfte nur von einem einzigen Konzessionsinhaber genutzt werden. Der eingefügte Paragraf öffnet beides. Zugelassene Dienstleister können Räume, Technik und Personal bereitstellen, und mehrere Konzessionsinhaber dürfen denselben Standort nutzen.

An der Rollenverteilung ändert das nichts. Als Veranstalter oder Vermittler des öffentlichen Glücksspiels gelten Dienstleister nach dem Gesetzeswortlaut nicht. Sie stellen Räume, Technik und Personal.

Technische Dienstleister rücken stärker in den Fokus

Eine Zulassung hängt an Bedingungen, die weit über Technik hinausgehen. Wer sie beantragt, muss seine Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse offenlegen. Geschäftsbeziehungen sind nur zu Veranstaltern erlaubt, die auf der amtlichen Liste der Länder stehen. Ausgeschlossen bleibt, wer mit Anbietern zusammenarbeitet, die im Inland unerlaubtes Glücksspiel betreiben oder betrieben haben.

Verantwortlich bleibt der Konzessionsinhaber. Spieler- und Jugendschutz lassen sich nicht auf den Dienstleister übertragen. Kundendaten erheben, Identität und Alter kontrollieren, Spielkonten führen und den Abgleich mit der Sperrdatei vornehmen darf allein der Konzessionsinhaber. Zugriff auf personenbezogene Daten der Spieler bekommt der Dienstleister nicht. Erlaubt sind ihm die IP-Adresse und eine Kennung, und das nur, wenn es technisch zwingend nötig ist.

Ob daraus Angebote werden, ist eine andere Frage. Der rechtliche Rahmen für Übertragungen steht, die Genehmigungen für Standorte und Dienstleister stehen aus. Vergeben werden die fünf Konzessionen in einem förmlichen Verfahren nach dem Vergaberecht. Wann es beginnt, ist offen.

Die Konzessionsgrenze bleibt ein Schutzrahmen

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Fünf Konzessionen sind die Obergrenze, und sie stammt aus dem Jahr 2022. Dazu kommen Auflagen, die den Zuschnitt der Angebote begrenzen. Vor der Freigabe eines Spiels legt die Behörde Einsatzgrenzen fest, die deutlich unter den Höchsteinsätzen der nordrhein-westfälischen Spielbanken liegen sollen. Virtuelle Nachbildungen brauchen eine Mindestspieldauer von fünf Sekunden je Einsatz. Boni und Rabatte sind gesondert zu beantragen. Wer eine Konzession will, muss eine Sicherheitsleistung von einer Million Euro erbringen.

Kritisch sieht die Suchthilfe die Öffnung trotzdem. Die Suchtkooperation NRW hielt schon im Februar 2022 fest, problematisch seien vor allem die ständige Verfügbarkeit über Mobilgeräte, die schnelle Ereignisfolge und die Höhe möglicher Verluste. Im August 2026 unterzeichnete die Landesfachstelle Glücksspielsucht NRW einen offenen Brief an die Innenministerien der Länder. Darin kritisiert sie die Anhebung des Höchsteinsatzes bei virtuellen Automatenspielen von einem auf fünf Euro zum 1. Juli 2026. Die Entscheidung schwäche den Spielerschutz erheblich.

Virtuelle Automatenspiele fallen nicht unter das nordrhein-westfälische Gesetz. Die Frage nach dem Schutzniveau stellt sich trotzdem in beiden Bereichen.


*Dies ist ein gesponsorter Artikel (enthält möglicherweise KI-Inhalte)

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