Die Kosten für Pflegeheimplätze steigen ständig weiter an. Viele Pflegebedürftige, die stationär untergebracht werden, müssen ihre Rente und Erspartes für die entstehenden Kosten aufwenden, da die Pflegekassen nur für einen Teil der Kosten aufkommen. In vielen Fällen reicht selbst das ersparte Vermögen nicht, sodass nur Sozialhilfe beantragt werden muss.
Pflege zu Hause deutlich günstiger
In einigen Fällen mussten Angehörige den Pflegebedürftigen bereits aus dem Pflegeheim nehmen, um die Kosten stemmen zu können. Bei einer häuslichen Pflege zu Hause durch Angehörige entfallen zumindest die Kosten für die Unterbringung, weshalb die Pflege zu Hause insgesamt deutlich günstiger ist, selbst wenn ein Zimmer für eine polnische Pflegekraft eingerichtet werden muss. In vielen anderen Fällen besteht jedoch das Problem, dass viele Angehörige zunächst einmal schlichtweg überfordert sind und kaum wissen, was auf sie zukommt. Die AOK macht sich deshalb für die Pflege zu Hause stark. So wurden beispielsweise in den letzten Jahren allein im Bundesland Schleswig-Holstein 50.000 Angehörige für die Pflege zu Hause qualifiziert.
Die „Familiale Pflege“ ist mittlerweile ein kassenübergreifendes Projekt
Die AOK NordWest hat das Projekt „Familiale Pflege“, mit dem Angehörige für die Pflege qualifiziert werden sollen, bereits im Jahr 2002 in Zusammenarbeit mit der Universität Bielefeld ins Leben gerufen. Mittlerweile ist das Programm ein kassenübergreifendes Projekt. So zahlte die AOK NordWest allein im vergangenen Jahr im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung mehr als 5 Millionen Euro an Krankenhäuser, Reha-Einrichtungen und Psychiatrien und andere Einrichtungen aus, um spezielle Kursangebote für Angehörige von Pflegebedürftigen zu finanzieren. Im Unternehmen selbst wurden zudem zahlreiche Pflegeberater ausgebildet, um die Fragen von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen zu beantworten oder diese bei der Erstellung von Anträgen zu unterstützen.
Was kostet eine häusliche Vollzeitpflegekraft?
Die Kosten für eine häusliche Vollzeitpflegekraft belaufen sich je nach Pflegeaufwand durchschnittlich zwischen 1.700 und 2.500 Euro im Monat, inklusive Sozialabgaben, Reisekosten und Provisionen für vermittelnde Pflegedienste. Die Höhe der Kosten ist auch abhängig von der Pflegestufe und den Sprachkenntnissen. Bei einem eher überschaubaren Pflegeaufwand in den Pflegestufen 2 und 3 sind zumeist nur Grundkenntnisse der deutschen Sprache erforderlich. Hier sind die Kosten mit bis zu 2.000 Euro monatlich zu veranschlagen. Anders sieht es bei einem hohen Pflegeaufwand aus, für den spezielle Kenntnisse und vor allem ein gutes Deutsch benötigt werden. Die monatlichen Kosten können in solchen Fällen 2.500 Euro und mehr betragen. Zu berücksichtigen ist außerdem, dass der Betreuungskraft Kost und Logis bereitgestellt werden muss. Kann ein Zimmer in der eigenen Wohnung bereitgestellt werden, können erheblich Kosten eingespart werden.
Kostenübernahme durch die Pflegekasse
Pflegebedürftige haben bei häuslicher Pflege einen Anspruch auf Pflegegeld. Hierfür zahlt die Pflegeversicherung das sogenannte Pflegegeld, das für die häusliche Vollzeitpflegekraft verwendet werden kann. Dieses ist nach Pflegestufe gestaffelt und beträgt aktuell zwischen 347 Euro in der Pflegestufe 1 und 990 Euro in der Pflegestufe 5. Hinzu kommen Pflegesachleistungen bei Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes oder einer selbständig arbeitenden häuslichen Vollzeitpflegekraft. Die Pflegesachleistungen werden jedoch nicht an den Versicherten oder dessen Angehörige ausgezahlt, sondern direkt zwischen der Pflegekasse und dem beauftragten Pflegedienstleister verrechnet. Zusätzlich kann der Pflegebedürftige einen Entlastungsbetrag von monatlich 131 Euro beantragen, der für die Kosten der häuslichen Vollzeitpflegekraft verwendet werden kann, falls das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen nicht ausreichen.
Zu berücksichtigen ist jedoch, dass kein Entlastungsbetrag für Kosten der „Selbstversorgung“ ausgezahlt wird. Der Entlastungsbetrag kann direkt bei der Pflegekasse beantragt werden. Hierzu sind alle anfallen Rechnungen beziehungsweise Quittungen einzureichen. Die Beantragung für ein Kalenderjahr kann jeweils noch bis zum 30.06. des Folgejahres erfolgen. Außerdem kann der Entlastungsbetrag an den Pflegedienst oder die selbständige häusliche Vollzeitpflege abgetreten werden.